Technische Daten zur Bremse RAB 25
Einbauhinweise und Bedienungsanleitungen
Wartungshinweise für R & Co Gummifederachsen BA 25 gebremst:
Zur Instandhaltung der R & Co. Gummifederachsen mit der Radbremsen R 2360
sind folgende Wartungshinweise zu beachten:
Folgende Einbauhinweise bitte beachten:
Schweißungen irgendwelcher Art an Teilen der Achse und des Achsrohres mit seinen Auflageböcken sind unzulässig!
Nach den ersten 50 Km:
Sitz der Radmuttern bzw. der Radschrauben überprüfen und wenn nötig nachziehen.
Nach 500 Km:
Seitenspiel der eingelaufenen Radlagerungen prüfen.
Vorgang:
Anhänger aufbocken, Bremse lösen, bei Fahrgestellen mit Auflaufbremsen Gleitrohr/Schubstange herausziehen. Zeigt sich beim Drehen der Räder ein fühlbares seitliches Spiel, so ist dieses, wie nachstehend beschrieben, zu beseitigen.
Eingepresste Radkappe mit Schraubenzieher, der zwischen Radkappenbund und der Nabe gedrückt wird, mit leichten Hammerschlägen abziehen.
Bei Kegelrollenlager:
Splint an der nun freiligenden Kronenmutter entfernen.
Bei Kegelrollenlagern die Kronenmutter mit dem Schlüssel etwas nachziehen, bis beim Drehen des Rades Schwergängigkeit bemerkbar wird. Dann Kronenmutter wieder lösen und bis zur nächsten Sicherungsmöglichkeit durch den Splint sichern. Das Rad muß nun leicht, jedoch ohne Spiel in der Lagerung, drehbar sein.
Vorsicht: Zu scharfe Einstellung der Kegelrollenlager führt zu Lagerschäden.
Bei Kronenmutter die Mutter wieder versplinten.
Radkappe wieder aufschlagen.
Nach 3.000 Km:
Bremseneinstellung nachprüfen:
Anhänger aufbocken und Bremsen lösen, Gleitrohr bzw. Schubstange ganz herausziehen, Radbremsen nachstellen bis Belag an der Trommel-Lauffläche anliegt.
Rad in Fahrtrichtung leicht drehen, damit sich der Backen zentrieren kann. Nachstellmutter oder Bolzen zurückdrehen bis Rad freiläuft.
Gleichmäßiges Ansprechen der Radbremsen prüfen.
Etwa noch vorhandenes Spiel in der Bremsanlage durch nachstellen der Bremsseile (7 + 8) am Seilausgleich
(1 + 4) bzw. an der Nachstellvorrichtung der Bremsbetätigungsorgane (Auflaufeinrichtung) ausgleichen.
Sollten an den Bremsseilen noch Schmiernippel sein, mäßig an den dafür vorgesehenen Nippeln mit säurefreiem und kältebeständigem Fett abschmieren. Zu viel Fett kann in die Radbremse eindringen und zum Verölen der Beläge führen.
Nach 10.000 Km
Alle Radlager außer der Kompaktlager mit „R & Co. Teg“ neu fetten.
Bei Anhängern, die nur selten gefahren werden, müssen die Schmierarbeiten jährlich ohne Rücksicht auf die Km-Leistung, durchgeführt werden.
Zeitlicher Lebenslauf der Gummischnüre
Für 80x5er Achsrohr werden folgende Gummischnüre verwendet.
Die Gummischnüre bestehen zum großen Teil aus Gummi, diese unterliegen einer zeitlichen Lebensdauer wie folgt:
Durchmesser Jahre
27 mm 12-15
28 mm 12-15
29 mm 14-17
Ein auswechseln der Gummischnüre dürfen bei Einachser nur an beiden Schwinghebel gemacht werden, bei einem Tandem nur an allen 4 Schwinghebeln.
Der Durchmesser der Gummischnüre kommt auf die Beladung und der Breite der Achse an. Bei einer Durchschnittlicher Breite der Achse (a-Maß) von 1.200 – 1.400 mm kommen bei 1.600 kg Ga, 27 mm,
bei 1.850 kg Ga, 29 mm Gummischnüre zum Einsatz.
Übertragen Sie die vorstehenden Wartungsarbeiten und etwa notwendigen Reparaturen möglichst den Fachwerkstätten oder von R & Co. empfohlenen Werkstätten.
Unser Kundendienst ist unter
03431/729 389 – 13
info@ruebsam-metall.de
zu erreichen
Mit freundlichen Grüßen
Das R & Co. Team
Urheberrecht für Reparaturanleitung
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Die Reparaturanleitung einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenze des Urhebergesetzes ist ohne Zustimmung der R & Co. Fahrzeugtechnik GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung mit Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die in der Reparaturanleitung veröffentlichen Ratschläge wurden von der R & Co. Fahrzeugtechnik GmbH sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Haftung der R & Co. Fahrzeugtechnik GmbH und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muß dennoch ausgeschlossen werden.


